Club in Münster: 44 Geimpfte infizieren sich trotz 2G-Regel

Symbolbild: Pexels from Pixabay

Münster – Während einer Partynacht in einem Münsteraner Club am 03. September infizierten sich bisher nachweislich 44 geimpfte Nachtschwärmer mit dem Corona-Virus. Weitere Ansteckungen seien wahrscheinlich, teilt die Stadt Münster am Freitag mit. In dem Club galt die verschärfte „2G-Regel“: Nur Genesene und Geimpfte durften teilnehmen. Von der Veranstaltung ausgeschlossen waren demnach ungeimpfte Personen mit einem negativen Corona-Test („3G-Regel“: genesen, geimpft, getestet).

Die per PCR-Test positiv getesteten Personen zeigten milde Symptome oder seien symptomfrei, teilt die Stadt Münster mit. Das Hygienekonzept des Clubs wurde im Vorfeld als „vorbildlich“ bewertet. Krisenstabsleiter Wolfgang Heuer: „Nach bisheriger Erkenntnis hat der Club alle nach Coronaschutzverordnung NRW nötigen Rahmenbedingungen geschaffen.“ Heuer sagt, auch immunisierte Personen könnten sich und andere weiterhin anstecken.

„Die vorliegende Ansteckungsserie bestätigt noch einmal die enorme Bedeutung der Schutzimpfung, andererseits wird auch hier deutlich, dass man nicht sorglos insbesondere bei engen Kontakten in geschlossenen Räumen sein sollte“, so Heuer.

Rund 380 Personen hätten an der besagten Partynacht am 03. September teilgenommen. Die Rückverfolgung von Gästen gestalte sich schwierig. Die Stadt Münster bittet alle Partygäste vom 03. September, einen Bürgertest durchführen zu lassen und sich bei Krankheitssymptomen an den Hausarzt zu wenden.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) äußerte sich ungeachtet des Corona-Massenausbruch unter Geimpften gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ über die Ungeimpften, „dass von dieser Gruppe die Risiken ausgehen“. Weiterhin: „Wer die 2G-Regelung für Geimpfte und Genesene einführt, der kann bei Gästen und Besucherinnen und Besuchern auf die Maskenpflicht und auf Abstand verzichten.“ Geimpfte hätten nur einen milden Krankheitsverlauf zu befürchten und seien insgesamt nicht sehr ansteckend.

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