Gericht urteilt zum Jugendschutz

Altersnachweis in Porno-Seiten: Gericht weist Beschwerden zurück

Münster – Es bleibt dabei: Zum Schutze von Minderjährigen müssen zwei Anbieter frei zugänglicher Internet-Pornographie auf ihren Seiten effektive Altersnachweise einrichten, damit nur Erwachsene Zugang erlangen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Beschwerden zweier Pornoseiten-Betreiber aus Zypern ab und bestätigte am Mittwoch unanfechtbar ein Jugendschutz-Urteil des untergeordneten Verwaltungsgerichtes (VG) in Düsseldorf. Die NRW-Landesmedienanstalt (LfM) hatte im vergangene Jahr gegen die Verbreitung frei zugänglicher Internet-Pornographie in Deutschland geklagt und in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Recht erhalten.

Die Anbieter setzten laut OVG-Beschluss mit ihrer Beschwerde nichts entgegen, dass Kindern und Jugendlichen durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten ernste und schwerwiegende Gefahren drohten. Das Gericht wies auch das Herkunftslandsprinzip ab, wonach für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat grundsätzlich nur die dortigen Regeln gelten. Laut dem Gerichtsbeschluss gilt der hohe Stellenwert des Jugendschutzes mehr als die beeinträchtigte Dienstleistung der Anbieter. Damit sind die Anbieter verpflichtet, auf ihren Seiten eine Altersverifikation einzuführen.

Jugendschützer begrüßen den Altersnachweis

Der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Dr. Tobias Schmid, erwartet, dass der Gerichtsbeschlüsse nun umgehend umgesetzt werde. Das Gericht habe ihre Einschätzung der Rechtslage bestätigt. Er sieht in der Entscheidung eine Signalwirkung für andere frei zugängliche Angebote, gegen die Schmid zukünftig auch vorgehen möchte. Der Beschluss sei „kein schlechter Tag für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Netz“, so Schmid.

Der Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz, Dr. Marc Jan Eumann, begrüßt die Entscheidung und teilt mit: „Pornos sind kein Kinderprogramm. Das hat das Oberverwaltungsgericht bestätigt.“ Als klares Signal gebe es nun „keine Ausreden mehr für die Anbieterinnen von pornografischen Inhalten ohne Altersverifikation“.

Die Landesanstalt für Medien NRW und die Kommission für Jugendmedienschutz fordern Internet-Anbieter von Sexfilmen auf, durch einmalige Identifikation und späteres Anmelden mit Passwort „geschlossene Benutzergruppen“ nur für Volljährige einzurichten – wie inzwischen auch bei Youtube. Die Porno-Anbieter befürchten, durch die dann verlorene Anonymität viele Nutzer zu verlieren.

Gegenüber Zeitkommentare äußerte sich ein Sprecher der Landesanstalt für Medien NRW vergangenes Jahr, die Jugendschützer wollten Pornographie keineswegs ganz verbieten oder moralisch verurteilen, sondern den Zugang allein auf Erwachsene einschränken.

Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Symbolbild: Sang Hyun Cho / Pixabay.


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